Bonetti mit Winterdienstausstattung
Datum: Oktober 2022
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Der hessische Vertriebs- und Servicepartner für Bonetti, Fa. Bornmann vertreten durch Herrn Hohlbein, bei der Übergabe und Einweisung an den Baubetriebshof der Stadt Aßlar:
Bonetti mit Winterdienstausstattung in der Stadt Aßlar
Im Oktober übergab die Firma Bornmann (Bonetti Vertriebs- und Servicepartner) der Stadt Aßlar einen Bonetti mit Schneeschild und Streugerät. Der Baubetriebsshof der Stadt ist nun nach der Übergabe und Einweisung bestens für den Winterdienst gewappnet.
Kommunaler Winterdienst
Der erste Schnee ist gefallen, für Kommunen heißt das Arbeit – genauer gesagt Winterdienst. Befahrbare Straßen, Radwege und Bürgersteige haben beim kommunalen Winterdienst äußerste Priorität. In einer modernen Stadt müssen Wege gesichert sein, um die Mobilität der Stadt zu gewährleisten. Für die Sicherheit der Anwohner werden aus diesem Grund wichtige Maßnahmen getroffen. Straßen und Wege werden durch Streusalz oder andere Taumittel enteist und mit Schneefahrzeugen geräumt.
Bonetti als Winterdienstfahrzeug
Das kompakte Allradfahrzeug von Bonetti ist nicht nur robust und innovativ, sondern auch in puncto Zuverlässigkeit ein echtes Spezialfahrzeug. Durch die vielfältigen Anbaumöglichkeiten, eignet sich das Fahrzeug auch ideal für den Winterdienst. Es können sowohl Schneeschild (Frontanbau) als auch Salzstreuer (Heckanbau) an das Kompaktfahrzeug angebracht werden. Somit ist jede Gemeinde/Stadt ideal für den Winter vorbereitet.
Mit dem Bonetti F100X und seinen kompakten Abmessungen, gelingt es sogar enge Straßen und Gassen von Schnee zu räumen und somit einen sicheren Weg für Kleinwagen und Fußgänger zu gewährleisten. Besonders die Fahrzeugpalette Euro 6d ist extrem flexibel. Dank einem zuschaltbaren Längsdifferenzial, wird der Einsatz in schwierigen Fahrsituationen ermöglicht und vermeidet mechanische Verspannungen im Antriebsstrang bei normalem Allradeinsatz im Tagesgeschäft.
Impressionen vom Bonetti als Winterdienstfahrzeug
Wichtige Links im Überblick:
Mehr Informationen zum kompakten Allradfahrzeug Bonetti F100X.
Weitere Winterdienstfahrzeuge und Zubehör.
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Die häufigsten Fragen zum Winterdienst
Ist die Gemeinde/Stadt verpflichtet, Schnee zu räumen?
Wenn im Oktober die Temperaturen wieder sinken, heißt es spätestens jetzt in Kommunen: Planung des Winterdienstes. Denn diese müssen tätig werden, wenn Schnee und Glatteis in den Wintermonaten auf uns zusteuern. Innerhalb der Gemeinde/Stadt kann die Aufgabe entweder selbst erledigt oder von einem Baubetriebshof übernommen werden.
In welchen Monaten muss Winterdienst gemacht werden?
Meistens wird mit einem Schneefall bzw. kalten Temperaturen zwischen November und Februar gerechnet. Dennoch sollten Gemeinden und Städte entsprechend frühzeitig planen und genügen Kapazitäten, wie beispielsweise Fahrzeuge, zur Verfügung zu haben.
Während Montag bis Samstag (werktags) die Räumung zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erledigt werden muss, gilt für Sonn- und Feiertage der Beginn ab 8 Uhr. Bei besonders starkem Schneefall oder Eisglätte, muss sogar über 20 Uhr hinaus geräumt und gestreut werden.
Wie oft muss der Winterdienst räumen?
Generell gilt, dass bei sehr niedrigen Temperaturen und starkem Schneefall mehrmals täglich geräumt und gestreut werden muss. Das gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für die private Schneeräumung.