Datum: Dezember 2022
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Auslieferung und Einweisung eines Bonettis mit Kran und Winterdienstausrüstung über den hessischen Vertriebs- und Servicepartner für Bonetti, Fa. Bornmann Technik GmbH vertreten durch Herrn Hohlbein, in der Stadt Herleshausen.
Bonetti mit Kran und Winterdienstausrüstung in der Stadt Herleshausen
Im Dezember lieferte die Firma Bornmann (Bonetti Vertriebs- und Servicepartner) der Stadt Herleshausen einen Bonetti mit Kran und entsprechender Winterausstattung. Die Stadt Herleshausen ist nach der Übergabe und Einweisung des Bonettis perfekt für den Winterdienst ausgerüstet.
Winterdienst in der Kommune
Wenn der erste Schnee fällt, heißt das für die Kommunen Arbeit – um es auf den Punkt zu bringen: Winterdienst. Damit die Infrastruktur trotz Wintereinbruch stabil bleibt, müssen Straßen, Radwege und Bürgersteige geräumt werden. Im kommunalen Winterdienst haben diese eine hohe Priorität. Wege müssen in jeder Stadt gesichert sein, nur so kann die Mobilität gewährleistet sowie für die Sicherheit der Anwohner gesorgt werden. Straßen und Wege können mit Streusalz oder andere Taumittel enteist und mit Schneefahrzeugen geräumt werden.
Mit Bonetti für den Winter gerüstet
Das kompakte Allradfahrzeug von Bonetti eignet sich besonders gut für den Winterdienst. Es ist ist nicht nur robust und innovativ, sondern auch in puncto Zuverlässigkeit ein echtes Spezialfahrzeug. Die vielfältigen Anbaumöglichkeiten machen das Fahrzeug ideal für den Winterdienst. Neben dem Schneeschild (Frontanbau) können auch Salzstreuer (Heckanbau) an das Kompaktfahrzeug angebracht werden. Dadurch ist jede Gemeinde/Stadt bestens für den Winter vorbereitet.
Mit dem Bonetti F100X und seinen kompakten Abmessungen, ist es sogar möglich enge Straßen und Gassen von Schnee und Eis zu befreien. Für Kleinwägen und Fußgänger wird somit Sicherheit für jeden Weg der Stadt gewährleistet. Die Fahrzeugpalette Euro 6d ist besonders flexibel. Einsätze in schwierigen Fahrsituationen werden dank einem zuschaltbaren Längsdifferenzial ermöglicht, denn dadurch werden mechanische Verspannungen im Antriebsstrang bei normalem Allradeinsatz im Tagesgeschäft vermieden.
Impressionen vom Bonetti als Winterdienstfahrzeug
Wichtige Links im Überblick:
Mehr Informationen zum kompakten Allradfahrzeug Bonetti F100X.
Weitere Winterdienstfahrzeuge und Zubehör.
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Die häufigsten Fragen zum Winterdienst
Ist die Gemeinde/Stadt verpflichtet, Schnee zu räumen?
Wenn im Oktober die Temperaturen wieder sinken, heißt es spätestens jetzt in Kommunen: Planung des Winterdienstes. Denn diese müssen tätig werden, wenn Schnee und Glatteis in den Wintermonaten auf uns zusteuern. Innerhalb der Gemeinde/Stadt kann die Aufgabe entweder selbst erledigt oder von einem Baubetriebshof übernommen werden.
In welchen Monaten muss Winterdienst gemacht werden?
Meistens wird mit einem Schneefall bzw. kalten Temperaturen zwischen November und Februar gerechnet. Dennoch sollten Gemeinden und Städte entsprechend frühzeitig planen und genügen Kapazitäten, wie beispielsweise Fahrzeuge, zur Verfügung zu haben.
Während Montag bis Samstag (werktags) die Räumung zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erledigt werden muss, gilt für Sonn- und Feiertage der Beginn ab 8 Uhr. Bei besonders starkem Schneefall oder Eisglätte, muss sogar über 20 Uhr hinaus geräumt und gestreut werden.
Wie oft muss der Winterdienst räumen?
Generell gilt, dass bei sehr niedrigen Temperaturen und starkem Schneefall mehrmals täglich geräumt und gestreut werden muss. Das gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für die private Schneeräumung.