Datum: Dezember 2022
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Die Firma LVD Landtechnik Vertrieb und Dienstleistungen, Bernard KRONE GmbH, hat beim WSA Meppen den vielseitig einsetzbaren und robusten Anbaugrader AG250 ausgeliefert:

Der HEN Anbaugrader AG250 für Wegepflege und Straßenunterhaltung bei dem WSA Meppen
Im Dezember gab es eine Auslieferung inklusive Einweisung unseres Anbaugraders AG250 von unserem Händler LVD Landtechnik Vertrieb und Dienstleistungen, Bernard KRONE GmbH bei dem WSA Meppen. Die Kommune ist nun für die Wegepflege und Straßenunterhaltung ausgestattet.
Der Anbaugrader AG250 – Das ideale Gerät
Der HEN Profi Anbaugrader AG250 ist für Wald- und Flurwege mit Schotterdecke das ideale Gerät zum Pflegen, Instandhalten und dem Neubau. Über den Anbau an den Heckkraftheber wird der Anbaugrader angebaut. Der Anbaugrader lässt sich vom Traktor aus mit einer Elektro-hydraulischen Fernbedienung steuern und ist vielseitig einsetzbar. Für effektives sowie wirtschaftliches Arbeiten mit Genauigkeit und Geschwindigkeit, ist das HEN Produkt AG250 perfekt für Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geeignet, aber auch für Kommunen, Bauhöfe, Lohnunternehmen oder für den Straßenbau.
Impressionen vom Anbaugrader AG250
Wichtige Links im Überblick:
Mehr Informationen zum robusten und vielseitigen Anbaugrader.
Weitere Informationen zur Wegepflege und Straßenunterhaltung.
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Die häufigsten Fragen zum Winterdienst
Ist die Gemeinde/Stadt verpflichtet, Schnee zu räumen?
Wenn im Oktober die Temperaturen wieder sinken, heißt es spätestens jetzt in Kommunen: Planung des Winterdienstes. Denn diese müssen tätig werden, wenn Schnee und Glatteis in den Wintermonaten auf uns zusteuern. Innerhalb der Gemeinde/Stadt kann die Aufgabe entweder selbst erledigt oder von einem Baubetriebshof übernommen werden.
In welchen Monaten muss Winterdienst gemacht werden?
Meistens wird mit einem Schneefall bzw. kalten Temperaturen zwischen November und Februar gerechnet. Dennoch sollten Gemeinden und Städte entsprechend frühzeitig planen und genügen Kapazitäten, wie beispielsweise Fahrzeuge, zur Verfügung zu haben.
Während Montag bis Samstag (werktags) die Räumung zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erledigt werden muss, gilt für Sonn- und Feiertage der Beginn ab 8 Uhr. Bei besonders starkem Schneefall oder Eisglätte, muss sogar über 20 Uhr hinaus geräumt und gestreut werden.
Wie oft muss der Winterdienst räumen?
Generell gilt, dass bei sehr niedrigen Temperaturen und starkem Schneefall mehrmals täglich geräumt und gestreut werden muss. Das gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für die private Schneeräumung.





