Datum: Dezember 2022
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Für den anstehenden Winterdienst wurde an die Gemeinde Remshalden ein Bonetti Kipper mit HEN Schneeschild PF50/2000 ausgeliefert.

Der Bonetti Kipper mit HEN Schneeschild für die Gemeinde Remshalden
Der Bonetti Kipper inklusive HEN Schneeschild wurde im Dezember an die Gemeinde Remshalden übergeben. Die Gemeinde Remshalden (Bauhof) ist nun ideal für den Winterdienst ausgestattet. Mit dem Schneeschild PF50/2000 steht dem Winter nichts mehr entgegen.
Kommunaler Winterdienst
Innerorts und Außerorts ist der erste Schnee gefallen. Für die Kommunen heißt das nun Winterdienst. Jegliche Art von Straßen und Wege, wie Hauptstraßen, Radwege und Bürgersteige haben beim kommunalen Winterdienst äußerste Priorität. In den Städten müssen die Wege, besonders um die Mobilität zu sichern, gesichert sein. Für die Sicherheit der Anwohner werden aus diesem Grund wichtige Maßnahmen getroffen. Straßen und Wege werden durch Streusalz oder andere Taumittel enteist und mit Schneefahrzeugen geräumt. Hierfür eignet sich der Bonetti Kipper mit Schneeschild besonders gut.
Bonetti mit Schneeschild als Winterdienstfahrzeug
Der Bonetti Kipper mit dem HEN Schneeschild PF50/2000 eignet sich perfekt für den kommunalen Winterdienst. Die Fahrzeuge von Bonetti sind nicht nur robust und innovativ, sondern auch in puncto Zuverlässigkeit ein echter Klassiker. Durch die vielfältigen Anbaumöglichkeiten, eignet sich das Fahrzeug auch ideal für den Winterdienst. Es können sowohl Schneeschild (Frontanbau) als auch Salzstreuer (Heckanbau) an das Kompaktfahrzeug angebracht werden. Somit ist jede Gemeinde/Stadt ideal für den Winter vorbereitet.
Mit dem Bonetti und seinen kompakten Abmessungen, gelingt es sogar enge Straßen und Gassen von Schnee zu räumen und somit einen sicheren Weg für Kleinwagen und Fußgänger zu gewährleisten.
Impressionen vom Bonetti als Winterdienstfahrzeug
Wichtige Links im Überblick:
Mehr Informationen zum kompakten Allradfahrzeug Bonetti F100X.
Weitere Winterdienstfahrzeuge und Zubehör.
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Die häufigsten Fragen zum Winterdienst
Ist die Gemeinde/Stadt verpflichtet, Schnee zu räumen?
Wenn im Oktober die Temperaturen wieder sinken, heißt es spätestens jetzt in Kommunen: Planung des Winterdienstes. Denn diese müssen tätig werden, wenn Schnee und Glatteis in den Wintermonaten auf uns zusteuern. Innerhalb der Gemeinde/Stadt kann die Aufgabe entweder selbst erledigt oder von einem Baubetriebshof übernommen werden.
In welchen Monaten muss Winterdienst gemacht werden?
Meistens wird mit einem Schneefall bzw. kalten Temperaturen zwischen November und Februar gerechnet. Dennoch sollten Gemeinden und Städte entsprechend frühzeitig planen und genügen Kapazitäten, wie beispielsweise Fahrzeuge, zur Verfügung zu haben.
Während Montag bis Samstag (werktags) die Räumung zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erledigt werden muss, gilt für Sonn- und Feiertage der Beginn ab 8 Uhr. Bei besonders starkem Schneefall oder Eisglätte, muss sogar über 20 Uhr hinaus geräumt und gestreut werden.
Wie oft muss der Winterdienst räumen?
Generell gilt, dass bei sehr niedrigen Temperaturen und starkem Schneefall mehrmals täglich geräumt und gestreut werden muss. Das gilt nicht nur für Kommunen, sondern auch für die private Schneeräumung.





